Die Energieberatung für Wohngebäude wird von unserem Büro in vier Bearbeitungsphasen vorgeschlagen:
Es wird der Ist-Zustand schriftlich und fotografisch festgehalten. Es werden die Gebäudedaten aufgenommen, es wird die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle vorgenommen und abschließend der Zustand der Anlagentechnik analysiert. Das Kundengespräch bezüglich des Modernisierungsspektrums bildet die Grundlage für unsere energetische Verbesserung.
Aufgrund der ermittelten Daten wird der Ist-Zustand aus energetischer Sicht bestimmt. Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik werden erarbeitet. Der Einsatz von erneuerbaren Energien ist objektbezogen zu bewerten. Von uns erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden dem Beratungsempfänger verständlich dargestellt. Er wird in der Lage sein bei sich ändernden Energiepreisen, die Wirtschaftlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt selbst neu zu beurteilen.
Eine zusammenfassende Darstellung, die den Ist-Zustand mit vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen vergleicht, wird durch den Beratungsbericht übergeben. Dem Beratungsempfänger werden seine Einsparungspotentiale durch den Bericht in verständlicher Form vermittelt.
Sie umfasst die persönliche Erläuterung aller im Beratungsbericht erarbeiteten Einsparpotentiale durch die vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Besprechung einer eventuellen Erweiterung des Maßnahmenkataloges, soweit dies im Rahmen der Beratungsabwicklung möglich ist und abschließend die Erläuterung öffentlicher Förderprogramme die eine attraktive Finanzierung ermöglichen.
Für Hausverwaltungen, Banken, Immobilienmaklern u. –gesellschaften sowie Objekten die besonderen Bestimmungen unterliegen sind besondere Vereinbarungen zu treffen. Die energetische Erfassung eines Gebäudes verlangt Planunterlagen die das Objekt darstellen. Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:
Zur Ermittlung der Wärmeübertragenden Umfassugsfläche benötigen wir u. a.
Für die Wärme- u. o. Warmwasserversorgung benötigen wir
Kopien oder Originale werden kostenlos an Sie zurückgesandt. Mehraufwand durch fehlende Unterlagen werden durch einen Stundensatz von 130 €/h (Bruttopreis) berechnet. In den Preisen ist eine Dokumentenversandpauschale enthalten.
Erläuterungen eines Energieberatungsberichtes in Wohnungseigentümergemeinschaften oder Beiratssitzung werden mit 250 € bezuschusst.
Die genannten Preise sind Bruttopreise.
Der Energieausweis definiert die energetische Qualität eines Gebäudes und stellt die Ergebnisse in einer Farbskala übersichtlich dar. Dadurch ist leicht ersichtlich und vergleichbar wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu anderen Gebäuden benötigt.
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ab dem 01. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.
Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.
Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht vorgelegt wird.
Zwei Ausweisarten sind dabei zu unterscheiden:
Die Energieeffizienz von Wohngebäuden wird in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Der bedarfsorientierte Energieausweis sorgt dafür, über die energetische Qualität eines Gebäudes eine präzise Aussage zu treffen.
Der Immobilienmarkt wird dadurch für den Käufer sowie für den Mieter transparenter. Verkäufer und Vermieter von Objekten mit guten energetischen Gebäudewerten dürften auf dem Immobilienmarkt umso größere Vorteile haben, da potentielle Käufer und Mieter künftig immer mehr Gewicht auf eine gute Wärmedämmung und eine moderne Anlagentechnik legen.
Für kleine unsanierte Wohngebäude mit max. vier Wohnungen, die einen Energieausweis benötigen, weil eine Neuvermietung oder der Verkauf der Immobilie ansteht muss ab dem 01.10.2008 ein Bedarfausweis ausgestellt werden (Anspruch der WSVO 1977 nicht erfüllt).
Durch den bedarfsorientierten Energieausweis unseres Büros wird ersichtlich
Der Umfang unseres bedarfsorientierten Energieausweises besteht aus
Die Gültigkeitsdauer des bedarfs- sowie des verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 10 Jahre.
Unter dem verbrauchsorientierten Energieausweis versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Sodann werden, sofern sie das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine so genannte Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen.
Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen. Mit der Korrektur für eventuell vorhandene Wohnungsleerstände und der Witterungsbereinigung rechnet der Energieberater den Verbrauch um.