Tätigkeiten für bauantragspflichtge Maßnahmen

Schall und Wärmeschutz

Wir erstellen für Sie Schall und Wärmeschutznachweise für den Neubau eines Gebäudes und für Bestandsgebäude an denen Maßnahmen des § 9 der Energieeinsparverordnung (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) vorgenommen werden sollen.

Diese Nachweise gehören zum Bauantragsverfahren. Der Sachverständige des Schall u. Wärmeschutzes ist mit in die Planung einzubeziehen und vor Beginn des Vorhabens zu beauftragen.

Zur Information, hier die Bestandteile eines Wärmeschutznachweises für einen Neubau.

  • Berechnung der energetischen Qualität des Gebäudes
  • Nachweis der Bauteilqualitäten/Feuchteschutz
  • Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  • Aufstellen eines Lüftungskonzeptes
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Heizlastberechnung (Gebäude-und/oder Raumheizlast)
  • Berechnung bzw. Beurteilung von Wärmebrücken

Diese Leistungen können auch unabhängig von einem Bauantragsverfahren beauftragt werden (siehe sonstige Leistungen).

Philosophie

"Ökonomisches und ökologisches – somit energetisch effizientes – Bauen und Leben sehe ich als meine berufliche Herausforderung an"

Roman C. Niquet, Diplom Bauingenieur Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau

Qualifikationen

  • Zertifizierter Energieberater, Vor-Ort-Beratung, BAFA-Ausstellernummer: 136232
  • Fachplaner für Energieeffizienz -Nichtwohngebäude-
  • Zertifizierter freier Sachverständiger (Wertermittlung) für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Zertifizierter Brandschutzbeauftragter
  • Sicheres Spanisch

Kontakt

NRW Energieberatung

Roman C. Niquet
Dürerstraße 5
45147 Essen

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