Wir erstellen für Sie Schall und Wärmeschutznachweise für den Neubau eines Gebäudes und für Bestandsgebäude an denen Maßnahmen des § 9 der Energieeinsparverordnung (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) vorgenommen werden sollen.
Diese Nachweise gehören zum Bauantragsverfahren. Der Sachverständige des Schall u. Wärmeschutzes ist mit in die Planung einzubeziehen und vor Beginn des Vorhabens zu beauftragen.
Zur Information, hier die Bestandteile eines Wärmeschutznachweises für einen Neubau.
Diese Leistungen können auch unabhängig von einem Bauantragsverfahren beauftragt werden (siehe sonstige Leistungen).