Essen · Ruhrgebiet · Niederrhein · ganz NRW

Energie­beratung,
die vor Ort beginnt.

Vor-Ort-Beratung und individueller Sanierungsfahrplan, Energieausweise, Schall- und Wärmeschutznachweise sowie Fachplanung und Baubegleitung in den Förderprogrammen von KfW und BAFA, für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Prinzip Kein Gutachten ohne Besichtigung. Jedes Objekt wird persönlich aufgenommen. Das vermeidet Unstimmigkeiten zwischen Ergebnissen und Bauwirklichkeit.

Energieeffizienz-Expertenliste
BAFA-Nr. 452089 · Wohn- und Nichtwohngebäude
Staatlich anerkannt
Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Qualifikation
Dipl. Bauingenieurwesen
Beleuchtetes Einfamilienhaus in Meerbusch am Abend, energetisch als Effizienzhaus 55 mit Erdwärmepumpe ausgeführt
Abb. 1 Einfamilienhaus Meerbusch · EH 55 mit Erdwärmepumpe

Der Maßstab

Was EH 40 und EH 55 bedeuten

Der Effizienzhaus-Standard ist die Kennzahl, an der Förderbanken ein Gebäude messen: Sie gibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem Referenzgebäude an. Je kleiner die Zahl, desto besser. Markiert sind die Standards, die in den unten gezeigten Projekten erreicht wurden.

  1. EH 40 Passivhaus ein Referenzprojekt
  2. EH 55 Häufigster Förderstandard 4 Referenzprojekte
  3. EH 70 Häufiger Sanierungsfall
  4. EH 85 Häufiger Sanierungsfall
  5. EH 100 nicht mehr förderfähig (Neubau-Standard)
  6. Bestand unsanierter Ausgangszustand
Welcher Standard für Ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich erreichbar ist, ergibt die Aufnahme vor Ort, nicht der Prospekt.

Leistungen

Vier Bereiche, ein Ansprechpartner

Von der ersten Beratung über den Nachweis für den Bauantrag bis zur Baubegleitung im Förderprogramm: Planung, Berechnung und Abnahme bleiben in einer Hand.

Alle Leistungen im Detail

Energieberatung & Energieausweise

Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude in vier Bearbeitungsphasen, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), oder Beratungsberichte nach persönlichem Wunsch, Wirtschaftlichkeitsberechnung und persönlicher Erläuterung des Berichts. Energieausweise nach Bedarf und Verbrauch.

  • Bedarfs- und Verbrauchsausweis, Gültigkeit 10 Jahre
  • Drei kosten- und nutzenoptimierte Modernisierungsvorschläge
  • Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme

Gelistet als Sachverständiger für energetische Sanierungsmaßnahmen und für den Neubau von KfW-Effizienzhäusern. Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Wohn- und Nichtwohngebäude.

  • Detailplanung, Ausschreibung und Angebotsauswertung
  • Kontrolle der Bauausführung, Abnahme und Bewertung
  • Abschließende Nachweisprüfung, Erstellung der Unterlagen u. Kostenermittlung

Schall- & Wärmeschutznachweise

Nachweise für den Neubau und für Bestandsgebäude bei Änderung, Erweiterung und Ausbau. Sie gehören zum Bauantragsverfahren; der Sachverständige ist vor Beginn des Vorhabens zu beauftragen.

  • Energetische Qualität, Bauteilqualität und Feuchteschutz
  • Berechnung von Lüftungskonzept, sommerlichem Wärmeschutz, Gebäude- und Raumheizlasten
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs, Verfahren B
  • Wärmebrücken bis zur Finite-Elemente-Berechnung

Wertermittlung & weitere Leistungen

Zertifizierter freier Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke. Dazu Messungen und Beratung rund um Zustand, Dichtheit und Kaufentscheidung.

  • Verkehrswertermittlung für Verkauf, Bank und Erbfall
  • Luftdichtigkeitsmessung (Blower-Door), Verfahren A und B
  • Bauthermografie und Immobilienkaufberatung

Recht & Förderung

Warum der Primär­energie­bedarf die entscheidende Größe ist

Der für das Klima schädliche CO2-Ausstoß hängt von Art und Menge der bezogenen Primärenergie ab. Deshalb ist der Primärenergiebedarf die entscheidende Größe zur qualitativen Beurteilung eines Gebäudes und zugleich die Kennzahl, an der jedes Förderprogramm ansetzt.

Seit Juli 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz statt 65-Prozent-Pflicht

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ersatzlos gestrichen – für Bestand wie für Neubau. An ihre Stelle tritt beim Einbau neuer fossiler Heizungen eine gestaffelte Mindestquote für klimafreundliche Brennstoffe, die erst 2029 beginnt. Wärmepumpen und Fernwärme bleiben zentral gefördert; die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsverbot ab 2045 sind entfallen.

Ausweispflicht beim Verkauf und bei der Vermietung

Verkäufer und Vermieter müssen Interessenten spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen; bereits in der Immobilienanzeige sind die Pflichtangaben zu veröffentlichen. Die Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Welche Ausweisart zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten mit ingenieurmäßiger Berechnung des Energiebedarfs ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Alle Details zu GModG & Förderung

Ablauf der Energieberatung

Vier Bearbeitungsphasen

So arbeitet das Büro eine Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude ab: von der Aufnahme bis zur persönlichen Erläuterung der Fördermöglichkeiten.

  1. Phase 1

    Ist-Zustand aufnehmen

    Schriftliche und fotografische Bestandsaufnahme, Gebäudedaten, wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle, Analyse der Anlagentechnik. Das Kundengespräch zum Modernisierungsspektrum bildet die Grundlage.

  2. Phase 2

    Bewerten und berechnen

    Energetische Bestimmung des Ist-Zustands, Vorschläge für Gebäudehülle und Anlagentechnik, objektbezogene Bewertung erneuerbarer Energien und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

  3. Phase 3

    Bericht übergeben

    Der Beratungsbericht stellt den Ist-Zustand den vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen gegenüber und vermittelt die Einsparpotentiale in verständlicher Form.

  4. Phase 4

    Erläutern und fördern

    Persönliche Erläuterung aller Einsparpotentiale, Besprechung einer möglichen Erweiterung des Maßnahmenkatalogs und Erläuterung der öffentlichen Förderprogramme.

Referenzen

Ausgeführte Planungs­leistungen

Eine Auswahl umgesetzter Projekte in Essen, im Ruhrgebiet und am Niederrhein: vom Neubau im Effizienzhaus-Standard bis zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes.

Alle Referenzen ansehen
  • Umgenutztes landwirtschaftliches Backsteingebäude mit Gauben, saniert zum Mehrfamilienhaus im Effizienzhaus-55-Standard
    Abb. 2

    Mehrfamilienhaus, Umnutzung

    EH 55 · Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes · Luft-/Wasser-Wärmepumpe

  • Weißer kubischer Neubau eines Einfamilienhauses während der Bauphase, angeschlossen an ein Wärmenetz
    Abb. 3

    Einfamilienhaus, Neubau

    Neubau · Anschluss an ein Wärmenetz

  • Mehrfamilienhaus mit dunklem Klinker in Neukirchen-Vluyn, ausgeführt im Effizienzhaus-55-Standard
    Abb. 4

    Mehrfamilienhaus, Neukirchen-Vluyn

    EH 55 · Luft-/Wasser-Wärmepumpe

  • Mehrfamilienhaus aus rotem Klinker in Rheurdt, ausgeführt im Effizienzhaus-40-Standard mit Erdwärmepumpe und Photovoltaik
    Abb. 5

    Mehrfamilienhaus, Rheurdt

    EH 40 · Erdwärmepumpe · Photovoltaik · dezentrale Lüftungsanlage

  • Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus in Neukirchen-Vluyn mit Naturstein- und Metallfassade, Effizienzhaus 55
    Abb. 6

    Mehrfamilienhaus, Neukirchen-Vluyn

    EH 55 · Luft-/Wasser-Wärmepumpe · dezentrale Lüftungsanlage

Über mich

Roman C. Niquet

„Ökonomisches und ökologisches – somit energetisch effizientes – Bauen und Leben sehe ich als meine berufliche Herausforderung an.“

Qualifikationen

  • Zertifizierter Energieberater für die Vor-Ort-Beratung, gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
  • Fachplaner für Energieeffizienz (Nichtwohngebäude)
  • Zertifizierter freier Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Zertifizierter Brandschutzbeauftragter

Listungen & Mitgliedschaften

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Deutsche Energie-Agentur (dena)
  • Effizienzhaus-Experte
  • Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
  • Klimawerkstatt Essen – Energie-Experte

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bleibt darüber hinaus etwas offen, hilft ein kurzer Anruf meist schneller als jede Seite: 0201. 495 345 2.

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Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Ein Energieausweis gilt im Regelfall zehn Jahre.

Findet kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang. Ein freiwilliger Ausweis ist dann aber eine sehr kostengünstige Möglichkeit, sich eine zielgerichtete Modernisierungsstruktur erarbeiten zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der bedarfsorientierte Ausweis bewertet die Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch und liefert erste Modernisierungsvorschläge, aus denen eine umfangreichere Energieberatung folgen kann.

Der verbrauchsorientierte Ausweis leitet den Kennwert aus dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre ab, witterungsbereinigt und um außergewöhnliche Leerstände korrigiert.

Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten mit ingenieurmäßiger Berechnung des Energiebedarfs ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Auch hier werden drei Modernisierungsvorschläge gemacht und bezuschusst.

Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?

Es ist weder Amt noch Behörde beteiligt. Sie beauftragen einen zugelassenen Aussteller, dieser nimmt die Gebäudedaten vor Ort auf, bewertet den Ist-Zustand und stellt den Ausweis aus, mit drei kosten- und nutzenoptimierten Modernisierungsvorschlägen.

Für die Bearbeitung werden Planunterlagen benötigt: Ansichtszeichnungen, Querschnitte, Grundrisse der Geschosse, Lageplan zur Bestimmung der Orientierung, Baubeschreibungen sowie Unterlagen der Anlagentechnik, optional das Schornsteinfegerprotokoll.

Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026?

Das Gebäudeenergiegesetz wird nicht aufgehoben, sondern umbenannt und neu geordnet. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfällt ersatzlos. Stattdessen gilt beim Einbau neuer fossiler Heizungen eine gestaffelte Mindestquote klimafreundlicher Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.

Wärmepumpen und Fernwärme bleiben zentral gefördert. Die Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel nach 30 Betriebsjahren und das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 sind entfallen. Details: Recht & Förderung.

Warum ist eine Besichtigung vor Ort zwingend?

Eine Besichtigung des Objektes ist bei Beauftragung unerlässlich. Durch die konsequente Einhaltung dieses Prinzips werden zu Ihrer Sicherheit spätere Unstimmigkeiten zwischen Ergebnissen und Bauwirklichkeit vermieden.

Kontakt

Termin vereinbaren

Für die Terminabsprache und zur Klärung anstehender Fragen genügt eine kurze Nachricht. Telefonisch geht es meist schneller.

NRW Energieberatung
Roman C. Niquet

Dürerstraße 5
45147 Essen

info@nrw-energieberatung.com
0201. 495 345 2
0178. 156 356 9

Hinweis Eine Besichtigung des Objektes ist bei Beauftragung unerlässlich.

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