Leistungen

Vier Bereiche, ein Ansprechpartner

Von der ersten Beratung über den Nachweis für den Bauantrag bis zur Baubegleitung im Förderprogramm: Planung, Berechnung und Abnahme bleiben in einer Hand.

Energieberatung & Energieausweise

Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), oder Beratungsberichte nach persönlichem Wunsch, Wirtschaftlichkeitsberechnung und persönlicher Erläuterung des Berichts. Energieausweise nach Bedarf und Verbrauch, jeweils mit zehnjähriger Gültigkeit. Für Nichtwohngebäude entfällt der Verbrauchsausweis Anfang 2027; dort wird künftig ausschließlich der Bedarfsausweis erstellt. Die Beratung ist förderfähig – Details dazu in Recht & Förderung.

Die Beratung läuft in vier Phasen ab:

  1. Phase 1

    Ist-Zustand aufnehmen

    Schriftliche und fotografische Bestandsaufnahme, Gebäudedaten, wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle, Analyse der Anlagentechnik.

  2. Phase 2

    Bewerten und berechnen

    Energetische Bestimmung des Ist-Zustands, Vorschläge für Gebäudehülle und Anlagentechnik, objektbezogene Bewertung erneuerbarer Energien, Wirtschaftlichkeitsberechnung.

  3. Phase 3

    Bericht übergeben

    Gegenüberstellung von Ist-Zustand und vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen in verständlicher Form.

  4. Phase 4

    Erläutern und fördern

    Persönliche Erläuterung aller Einsparpotentiale und der infrage kommenden öffentlichen Förderprogramme.

  • Bedarfs- und Verbrauchsausweis, Gültigkeit 10 Jahre
  • Drei kosten- und nutzenoptimierte Modernisierungsvorschläge je Ausweis
  • Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme

Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste für energetische Sanierungsmaßnahmen und für den Neubau von KfW-Effizienzhäusern. Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Wohn- und Nichtwohngebäude – von der Ausschreibung bis zur Abnahme.

  • Detailplanung, Ausschreibung und Angebotsauswertung
  • Kontrolle der Bauausführung, Abnahme und Bewertung
  • Abschließende Nachweisprüfung, Erstellung der Unterlagen u. Kostenermittlung für den Verwendungsnachweis

Schall- & Wärmeschutznachweise

Nachweise für den Neubau und für Bestandsgebäude bei Änderung, Erweiterung und Ausbau. Sie gehören zum Bauantragsverfahren; der Sachverständige ist vor Beginn des Vorhabens zu beauftragen, damit die Nachweise rechtzeitig zur Genehmigung vorliegen.

  • Energetische Qualität, Bauteilqualität und Feuchteschutz
  • Berechnung von Lüftungskonzept, sommerlichem Wärmeschutz, Gebäude- und Raumheizlasten
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs, Verfahren B
  • Wärmebrücken bis zur Finite-Elemente-Berechnung

Wertermittlung & weitere Leistungen

Zertifizierter freier Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke. Dazu Messungen und Beratung rund um Zustand, Dichtheit und Kaufentscheidung.

  • Verkehrswertermittlung für Verkauf, Bank und Erbfall
  • Luftdichtigkeitsmessung (Blower-Door), Verfahren A und B
  • Bauthermografie und Immobilienkaufberatung
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