Die Primärenergie als entscheidende Größe

Eines der wohl am meisten diskutierten Themen ist die Klimaerwärmung, die zum überwiegenden Teil durch den Ausstoß von CO2 hervorgerufen wird, ein Gas, das bei der Verbrennung (chemische Reaktion von Kohlenstoff C mit Sauerstoff O) entsteht.

Um den für uns wichtigen gewerblichen und privaten Energiebedarf zu decken, ist die Endenergie zuständig. Diese entsteht aus den verschiedenen Primärenergien, die auf mehr oder wenig langen Energieumwandlungsketten in Endenergie überführt wird.

Diagramm Engergie

Unter den Primärenergien sind die fossilen Energien als besonders problematisch anzusehen, sie erzeugen Treibhausgase, die über den Treibhauseffekt zur Klimaerwärmung führen. Der für unser Klima schädliche CO2–Ausstoß ist also abhängig von der Art und Menge der bezogenen Primärenergie. Der Primärenergiebedarf ist die entscheidende Größe zur qualitativen Beurteilung eines Gebäudes.

Die Bundesregierung plant bis zum Jahr 2020 50 Milliarden Euro an Heizkosten einzusparen. Ein Schritt zur Realisierung dieses Vorhabens ist die Förderung der Gebäudesanierung und des Baues von Energieeffizienz- und Passivhäusern.

Die rechtliche Situation

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt als ein Instrument zur Einhaltung der angestrebten Klimaverbesserung. Die EnEV hat unter anderem das Ziel den Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 fast klimaneutral zu gestalten.

EnEV 2014

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens bei der 1. Besichtigung einen Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert vorlegen. Bereits bei Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben des Energieausweises veröffentlicht werden. Man sollte mit dieser Vorschrift nicht spaßen, denn die Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

EnEV 2009

Mit der Energieeinsparverordnung 2009 wird sichergestellt, dass die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. So müssen die ausführenden Unternehmen zukünftig mit einer schriftlichen Unternehmererklärung nachweisen, dass sie die neue Energieeinsparverordnung bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Philosophie

"Ökonomisches und ökologisches – somit energetisch effizientes – Bauen und Leben sehe ich als meine berufliche Herausforderung an"

Roman C. Niquet, Diplom Bauingenieur Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau

Qualifikationen

  • Zertifizierter Energieberater, Vor-Ort-Beratung, BAFA-Ausstellernummer: 136232
  • Fachplaner für Energieeffizienz -Nichtwohngebäude-
  • Zertifizierter freier Sachverständiger (Wertermittlung) für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Zertifizierter Brandschutzbeauftragter
  • Sicheres Spanisch

Kontakt

NRW Energieberatung

Roman C. Niquet
Dürerstraße 5
45147 Essen

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