Die Primärenergie als entscheidende Größe

Eines der wohl am meisten diskutierten Themen ist die Klimaerwärmung, die zum überwiegenden Teil durch den Ausstoß von CO2 hervorgerufen wird, ein Gas, das bei der Verbrennung (chemische Reaktion von Kohlenstoff C mit Sauerstoff O) entsteht.

Um den für uns wichtigen gewerblichen und privaten Energiebedarf zu decken, ist die Endenergie zuständig. Diese entsteht aus den verschiedenen Primärenergien, die auf mehr oder wenig langen Energieumwandlungsketten in Endenergie überführt wird.

Diagramm Engergie

Unter den Primärenergien sind die fossilen Energien als besonders problematisch anzusehen, sie erzeugen Treibhausgase, die über den Treibhauseffekt zur Klimaerwärmung führen. Der für unser Klima schädliche CO2–Ausstoß ist also abhängig von der Art und Menge der bezogenen Primärenergie. Der Primärenergiebedarf ist die entscheidende Größe zur qualitativen Beurteilung eines Gebäudes.

Die rechtliche Situation

GEG 2024

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sog. 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.

Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

EnEV 2014

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt als ein Instrument zur Einhaltung der angestrebten Klimaverbesserung. Die EnEV hat unter anderem das Ziel den Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 fast klimaneutral zu gestalten.

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens bei der 1. Besichtigung einen Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert vorlegen. Bereits bei Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben des Energieausweises veröffentlicht werden. Man sollte mit dieser Vorschrift nicht spaßen, denn die Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

EnEV 2009

Mit der Energieeinsparverordnung 2009 wird sichergestellt, dass die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. So müssen die ausführenden Unternehmen zukünftig mit einer schriftlichen Unternehmererklärung nachweisen, dass sie die neue Energieeinsparverordnung bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Philosophie

"Ökonomisches und ökologisches – somit energetisch effizientes – Bauen und Leben sehe ich als meine berufliche Herausforderung an"

Roman C. Niquet, Diplom Bauingenieur Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau

Qualifikationen

  • Zertifizierter Energieberater, Vor-Ort-Beratung, BAFA-Ausstellernummer: 136232
  • Fachplaner für Energieeffizienz -Nichtwohngebäude-
  • Zertifizierter freier Sachverständiger (Wertermittlung) für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Zertifizierter Brandschutzbeauftragter
  • Sicheres Spanisch

Kontakt

NRW Energieberatung

Roman C. Niquet
Dürerstraße 5
45147 Essen

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