In der neuen Richtlinie werden aus den Finanzmitteln des Bundesumweltministeriums weiterhin solarthermische Anlagen gefördert, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen).
Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird. Neu ist die Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.
Hauptadressaten des Förderprogramms sind dabei die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser. Antragsberechtigt sind aber auch kleine und mittlere Unternehmen, sowie kommunale Einrichtungen.
Die entsprechenden Antragsformulare und nähere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.