Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die „alten“ Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.
Energieeffizient Bauen
Quelle: KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank
Aktuelle Programmstruktur
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 85 (EnEV2009) beträgt somit nur 85 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).
Energieeffizient Sanieren
Aktuelle Programmstruktur
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 130 (EnEV2009) beträgt somit 130 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).
In den Päsentationen haben wir die wichtigsten Änderungen in unserer Programmstruktur zum 01.10.2009 zusammengefasst.
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/pr_Energieeffizient_Sanieren_Kredit_EnEV_2009_ZDF.pdf
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/pr_Anpass_an_EnEV_2009_Neue_Foerderstufen.pdf
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung
Was wird durch Zuschüsse gefördert?
• qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
Zuschuss: 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben
• Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
Zuschuss: 200 Euro pro abgebautem Gerät
Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizungsanlage gebunden.
• Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, sofern die Heizung nicht erneuert wird
Zuschuss: 25 % der Kosten für die Optimierung der Heizungsanlage, mindestens 100 Euro Zuschuss. Bei Optimierungskosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt.