Durch die Nouvellierung soll vor allem der Klimaschutz und die Innenentwicklung im Baugesetzbuch gestärkt werden.
Das Planungsrecht wird an die zielgenauen Änderungen angepasst. Die Kommunen
erhalten so ein verbessertes Planungsrecht, ohne durch großen Umstellungsaufwand mit neuer Bürokratie belastet zu werden.
Mit der Novellierung werden zudem Erleichterungen für Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten geschaffen.
Das Baugesetzbuch ist die Rahmengesetzgebung für die Stadtentwicklungsplanung der rund 12.000 Kommunen in Deutschland. Quelle: BMVBS
Die Haushaltssperre, die im April beschlossen wurde, ist mit Kraft zum 12.07.2010 aufgehoben worden. Es können ab diesem Zeitpukt wieder Anträge für das Marktanreizprogramm -Erneuerbare Energie- beim BAFA gestellt werden.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt
Die Broschüre „Energieausweis für Gebäude“ informiert Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter über die Auswirkungen der Einführung des Energieausweises und beantwortet zahlreiche Fragen: Weiterlesen… »